Junior-SGK Rhein-Neckar

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Kleinkinderbetreuung für viele Eltern unbezahlbar!

Veröffentlicht am 10.11.2008 in Kreistagsfraktion

Schon seit längerer Zeit befasst sich die SPD-Kreistagsfraktion und hier insbesondere der Arbeitskreis Jugendhilfe mit den Kosten für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren. Nun hat das Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreises auf Antrag der SPD-Fraktion in einer Vorlage an den Jugendhilfeausschuss die Kosten für die verschiedenen Betreuungsformen zusammengestellt; mit einem erschreckenden Ergebnis. Unsere Befürchtungen sind in geradezu niederschmetternden Weise bestätigt worden, so Fraktionsvorsitzender Helmut Beck bei der jüngsten Ausschusssitzung. So betragen die monatlichen Beiträge bei den Krippengruppen je nach Betreuungszeit zwischen 5 bis über 10 Stunden am Tag im Durchschnitt 195 - 447,- €, wobei der Höchstsatz bei 900,- € ! liegt.

Damit werden Kinder aus Familien mit geringem Einkommen von der Benutzung dieser Einrichtungen in aller Regel ausgeschlossen; also gerade die Kinder bzw. Familien, die auf diese Einrichtungen am meisten angewiesen sind. Hier helfen auch Zuschüsse der Kommunen bzw. des Jugendamtes nicht weiter. Die Gebühren sind auch dann noch in jedem Falle zu hoch. Die Verwaltungsvorlage weist auch aus, dass im Bereich der Kinderkrippen der Anteil in privater Trägerschaft fast 50 % erreicht, während die konfessionellen und kommunalen Träger zusammen gerade einmal diesen Wert erreichen.

Helmut Beck drückte es drastisch so aus "Der Markt hat sich der Kinderbetreuung bemächtigt, wie dies bei der Pflege bereits seit längerer Zeit der Fall ist". Kinderbetreuung ist nicht "markt- bzw. börsenfähig" sondern eine gesellschaftspolitische Aufgabe, die allen zugänglich sein muss. Auch die Kommunen sind hier in der Verantwortung. So kann es beispielsweise nicht angehen, dass eine Gemeinde erklärt, die 30 % -Marke bei der Kleinkinderbetreuung schon fast erreicht zu haben und dabei unerwähnt lässt, dass diese Quote durch Einrichtungen in privater Trägerschaft zustande kommt, die in der Regel das 2-3 fache an Betreuungsgebühren verlangen, wie dies bei konfessionellen bzw. kommunalen Trägern der Fall ist.

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